Aufgaben des Elternausschusses

Die Aufgaben des Elternausschusses sind inder Elternausschussverordnung vom 16.07.1991 festgeschrieben. Hieraus die wichtigsten Punkte:

  • Die Mitglieder des Elternausschusses und ihre Vertreter werden von den Eltern und sonstigen Erziehungsberechtigten der die Kindertagesstätte besuchenden Kinder in einer Elternversammlung für jeweils ein Jahr gewählt. Wahlberechtigt und wählbar sind die anwesenden Eltern und sonstigen Erziehungsberechtigten. Abwesende Eltern und sonstige Erziehungsberechtigte sind wählbar, wenn ihre schriftliche Zustimmung beim Träger der Kindertagesstätte vorliegt. Die Wahl soll im Oktober eines jeden Jahres erfolgen.
  • Der Elternausschuss hat die Aufgabe, die Erziehungsarbeit in der Kindertagesstätte zu unterstützen und die Zusammenarbeit zwischen der Kindertagesstätte und den Eltern und sonstigen Erziehungsberechtigten zu fördern. Er berät den Träger und die Leitung in allen wesentlichen Fragen der Arbeit in der Kindertagesstätte und kann Anregungen zur Gestaltung und Organisation der Kindertagesstätte geben.
  • Der Träger und die Leitung berichten dem Elternausschuss regelmäßig über die Arbeit in der Kindertagesstätte. Sie haben den Elternausschuss vor allen wesentlichen Entscheidungen zu hören; dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Festlegung von
    • Grundsätze über die Aufnahme von Kindern,
    • Öffnungs- und Ferienzeiten,
    • Inhalten und Formen der Erziehungsarbeit, insbesondere bei Einführung neuer pädagogischer Programme,
    • baulichen Veränderungen und sonstigen, die Ausstattung der Kindertagesstätte betreffende Maßnahmen,
    • Gruppengrößen und Personalschlüssel
  • Der Elternausschuss tritt binnen eines Monats nach der Wahl zu seiner ersten Sitzung zusammen und wählt mit einfacher Mehrheit den Vorsitzenden und seinen Vertreter. Der Elternausschuss tritt ansonsten auf Einladung des Vorsitzenden zusammen; der Träger oder die Leitung der Kindertagesstätte oder ein Drittel der Mitglieder des Elternausschusses können jederzeit die Einberufung verlangen.

Ferner beträgt die Zahl der Mitglieder des Elternausschusses das Doppelte der Anzahl der Gruppen in der KiTa. Da wir mit den Eulen, Fledermäusen, Gespenstern,  Spinnen und Zwergen fünf Gruppen haben, umfasst die Anzahl der Elternausschuss-Mitglieder maximal zehn Personen. Neben den regulären Mitglieder gibt es sog. Ersatzmitglieder, die - sofern das Elternausschussmitglied verhindert ist - an der Elternausschusssitzung teilnehmen können. Grundsätzlich gilt aber für jede Sitzung an der KiTa: "Alle Eltern sind herzlich willkommen"